Video Überwachung Berlin

sweden-77216__180Generell ist die Vorstellung, das eigene Haus mit Videokameras auszustatten erst einmal komisch. Es stellt einen deutlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen dar, allerdings sprechen das ein oder andere Mal wichtige Gründe dafür und wenn man sich mit einer Kamera sicherer fühlt, sollte man auch eine installieren. Es gibt genügend gute Kameras, die auch überhaupt nicht kompliziert zu installieren sind, sodass sie wirklich jeder Otto-Normalverbraucher ohne große Kenntnisse nutzen kann. Viele Menschen stehen einer Beobachtung durch eine Videokamera eher kritisch gegenüber. Es wird als unangenehm empfunden, wenn man ständig all das aufzeichnet, was man zuhause so treibt. Jede Bewegung und jeder Gesichtsausdruck wird festgehalten. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, weshalb eine Videoüberwachung nur dann rechtens ist, wenn es für den konkreten Fall eine entsprechende Rechtfertigung gibt oder die Person dies ausdrücklich für ihr eigenes Zuhause wünscht. Grundsätzlich ist es dem Eigentümer des Grundstückes erlaubt, zum Schutz des Objektes Kameras aufzustellen. Dieses Recht ist aber an strenge Bedingungen geknüpft und darf nicht als Freibrief wahrgenommen werden. Bei einer Überwachung des Eingangsbereiches darf man zum Beispiel wirklich nur diesen Bereich erfassen und keine öffentlichen Bereiche wie die Straße vor der Eingangstür. Innerhalb der Grundstückgrenze muss immer der Mieter entscheiden, was gefilmt werden darf und was nicht. Wer eine Kamera anbringen möchte, muss immer nachweisen, dass alle Personen, die in diesem Haus oder der Wohnung leben, dies auch möchten. Wenn die Frage geklärt ist, ob eine Überwachungsanlage installiert werden darf, muss man sich überlegen, welche Art der Videokamera man anbringen möchte. Heimliche Aufzeichnungen sind strengstens untersagt, wenn keine anderen Voraussetzungen vorliegen. Hinweisschilder müssen unter Umständen ebenfalls angebracht werden. Jeder, der den Bereich betritt, der überwacht wird, muss schließlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Wenn die Aufzeichnungen nur einzelnen Personen zuordenbar sind, muss man auch über die Verarbeitung des Videomaterials reden. In Mietshäusern, in denen mehrere Parteien leben, ist das Ganze noch einmal schwerer. Nur im Ausnahmefall darf zum Beispiel im Treppenhaus eine Kamera installiert werden. Die Beobachtung von Kassenbereichen hingegen ist generell erlaubt, wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden. Die Beobachtung von Gebäuden ist nur bei tatsächlich eingetretenen Beschädigungen rechtens. Hier muss man aber auch aufpassen, weil der Bürgersteig zum Beispiel nicht gefilmt werden darf. Die Video Überwachung Berlin wird immer ausgeprägter, was auch daran liegt, dass hier besonders häufig Straftaten durchgeführt werden. Zur Sicherheit der Passanten hat sich die Stadt dazu entschieden, an gewissen Stationen Kameras anzubringen.